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Gerichtsgutachten

Gegenstand der von mir erarbeiteten Gerichtsgutachten ist in der Regel die Frage, ob der behauptete Mangel an der werkvertraglich geschuldeten Handwerks- Leistung tatsächlich vorliegt, worauf er zurückzuführen ist und wie und mit welchem Kostenaufwand er behoben werden kann. Streitigkeiten im Werksvertragsrecht werden vor den Zivilgerichten ausgetragen. Hierzu zählen das Amtsgericht, Landesgericht, Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof. Das Gericht wählt hierbei eigenständig einen kompetenten Sachverständigen des jeweiligen Fachgebietes aus und beauftragt ihn per Beweisbeschluss mit der Erstellung eines Gutachten. In diesem Beweisbeschluss formuliert das Gericht die von mir zu untersuchenden Fachfragen. In der Regel setzte ich einen Ortstermin an um mir ein Bild über die tatsächliche Handwerksleistung und die strittigen Punkte zu machen. Zu diesem Ortstermin lade ich stets die streitbeteiligten Parteien sammt deren Rechtsbeistand. Im Anschluss erstelle ich ein schriftliches Gutachten und beantworte gegebenfalls noch offene Fragen vor Gericht. Ist das Gericht von der Richtigkeit des Gutachtenergebisses überzeugt so wird es als Beweis im Verfahren zugelassen.Die Abrechnung meiner Kosten und Auslagen erfolgt nach dem JVEG. In diesem Gesetz sind die Vergütungen für die vom

Sachverständigengutachten

Vom Grundsatz her unterscheiden sich meine Sachverständigengutachten nicht von den oben beschriebenen Gerichtsgutachten. Der größte Unterschied liegt im Auftraggeber. Wie es der Name bereits ausdrückt, werden Gerichtsgutachten vom Gericht beauftragt und alle anderen Gutachten von privatwirtschaftlicher Seite. Landläufig werden diese deshalb auch oft als “Privatgutachten” bezeichnet.Für Privatgutachten gibt es bei mir keine Begrenzung des potenziellen Auftraggeberkreises.   Jeder Interessent hat die Möglichkeit mit einer fachlichen Streitfrage, zu deren Lösung es einen Sachverständigen bedarf, auf mich zuzukommen. In den meisten Fällen sind dies Privatpersonen, Firmen, juristische Personen, Versicherungen und Verwaltungen.In so machnen Streitfällen und Auseinandersetzungen konnte mein Sachverständigengutachten einer Partei oder beiden Streitseiten  dazu verhelfen, weitere Schritte in Richtung Lösung einzuleiten. Der Ablauf bis zum fertigen Gutachten hängt stark von der Aufgabenstellung und den Randbedingung ab. Um einen groben Überblick zu geben habe ich versucht nachfolgend einen relativ häufig vorkommenden Verlauf zu beschreiben:Zunächst einmal gibt es eine Problematik, mit der sich ein elektrotechnischer Laie konfrontiert sieht, die er fachlich nicht sicher bewerten kann. Um Klarheit zu bekommen beauftragt er mich als Sachverständigen damit, den Sachverhalt zu begutachten. Im Ersten Schritt werden durch den Auftraggeber die zu klärenden Fachfragen formuliert. Hierbei bin ich bereits gerne unterstützend behilflich. Es folgt die Begutachtung der handwerklichen Leistung/der vermuteten Mängel in einem Ortstermin. Je nach dem, was der Auftraggeber mit dem Gutachten erreichen möchte und wie er zur verstrittenen Partei steht, wird die Gegenpartei durch mich zum Ortstermin mit eingeladen. In der Regel ist dies zu empfehlen, da das frühzeitige Einbinden der Gegenpartei eine höhere Akzeptanz des Gutachtens bewirken kann.Nun beginnt die Ausarbeitungphase des schriftlichen Gutachtens. Ich bringe die in Augenschein genommenen Fakten zu Papier, studiere überlassene Unterlagen, beantworte die gestellten Fachfragen und ermittle gegebenenfalls den Aufwand zur Mängelbeseitigung. Mein Bestreben ist es, das Gutachten für alle Beteiligten so verständlich wie nur irgendwie möglich zu verfassen.Im Anschluss übersende ich das Gutachten in der bestellten Anzahl an den Auftraggeber. Mir ist es wichtig, keine Fragen offen zu lassen. So stehe ich auch gerne nach der Gutachtenerstellung für Fragen dem Auftraggeber zur Verfügung. Die Kosten des Gutachtens trägt in jedem Fall erst einmal der Auftraggeber. Er ist mein Vertragspartner und hat mich mit der Gutachtenerstellung beauftragt. Die Bezahlung erfolgt gemäß meiner Preisliste in drei Schritten. Vor der Arbeitsaufnahme wird ein Kostenvorschuss angefordert. Nach Arbeitsfortschritt berechne ich -gerade bei umfangreicheren Gutachten- einen Kostenabschlag. Vor der Gutachtenübergabe wird mit der Schlussrechnung der Restbetrag zur Zahlung fällig

Gutachterliche Stellungnahme

Eine gutachterliche Stellungnahme entspricht im Aufbau überwiegend der eines Sachverständigengutachten.Der wesentliche Unterschied ist bei mir alleine der Umfang. Während in einem Sachverständigengutachten die Anzahl von Fachfragen nicht begrenzt ist, bezieht sich die gutachterliche Stellungnahme generell nur auf ein Thema. Ich nehme also zu einer Fachfrage Stellung.Der Kunde beauftragt eine solche Stellungnahme z. B. als Entscheidungshilfe um weitere Vorgehensweisen abzuwägen,  den Stand einer Sache oder Schadens dokumentieren zu lassen oder fachliche Äußerungen und Ausfertigungen überprüfen zu lassen.Die Ausfertigungen sind auf Grund des geringeren Umfangs etwas kostengünstiger als die eines