Gegenstand der von mir erarbeiteten Gerichtsgutachten ist in der Regel die Frage,
ob der behauptete Mangel an der
werkvertraglich geschuldeten Handwerks-
Leistung tatsächlich vorliegt, worauf er
zurückzuführen ist und wie und mit
welchem Kostenaufwand er behoben
werden kann. Streitigkeiten im Werksvertragsrecht
werden vor den Zivilgerichten ausgetragen.
Hierzu zählen das Amtsgericht,
Landesgericht, Oberlandesgericht und der
Bundesgerichtshof. Das Gericht wählt hierbei eigenständig
einen kompetenten Sachverständigen des
jeweiligen Fachgebietes aus und beauftragt
ihn per Beweisbeschluss mit der Erstellung
eines Gutachten. In diesem Beweisbeschluss formuliert das Gericht die von mir zu untersuchenden Fachfragen. In der Regel setzte ich einen
Ortstermin an um mir ein Bild über die tatsächliche Handwerksleistung und die strittigen Punkte zu machen. Zu diesem
Ortstermin lade ich stets die streitbeteiligten Parteien sammt deren Rechtsbeistand. Im Anschluss erstelle ich ein
schriftliches Gutachten und beantworte gegebenfalls noch offene Fragen vor Gericht. Ist das Gericht von der Richtigkeit des
Gutachtenergebisses überzeugt so wird es als Beweis im Verfahren zugelassen.Die Abrechnung meiner Kosten und Auslagen erfolgt nach dem JVEG. In diesem Gesetz sind die Vergütungen für die vom
Vom Grundsatz her unterscheiden sich meine Sachverständigengutachten nicht von den oben
beschriebenen Gerichtsgutachten. Der größte
Unterschied liegt im Auftraggeber. Wie es der Name
bereits ausdrückt, werden Gerichtsgutachten vom
Gericht beauftragt und alle anderen Gutachten von
privatwirtschaftlicher Seite. Landläufig werden diese
deshalb auch oft als “Privatgutachten” bezeichnet.Für Privatgutachten gibt es bei mir keine Begrenzung
des potenziellen Auftraggeberkreises. Jeder Interessent hat die Möglichkeit mit einer fachlichen Streitfrage, zu
deren Lösung es einen Sachverständigen bedarf, auf
mich zuzukommen. In den meisten Fällen sind dies
Privatpersonen, Firmen, juristische Personen,
Versicherungen und Verwaltungen.In so machnen Streitfällen und Auseinandersetzungen
konnte mein Sachverständigengutachten einer Partei
oder beiden Streitseiten dazu verhelfen, weitere
Schritte in Richtung Lösung einzuleiten. Der Ablauf bis zum fertigen Gutachten hängt stark von
der Aufgabenstellung und den Randbedingung ab. Um
einen groben Überblick zu geben habe ich versucht
nachfolgend einen relativ häufig vorkommenden Verlauf zu beschreiben:Zunächst einmal gibt es eine Problematik, mit der sich
ein elektrotechnischer Laie konfrontiert sieht, die er
fachlich nicht sicher bewerten kann. Um Klarheit zu
bekommen beauftragt er mich als Sachverständigen
damit, den Sachverhalt zu begutachten. Im Ersten Schritt werden durch den Auftraggeber die zu
klärenden Fachfragen formuliert. Hierbei bin ich bereits
gerne unterstützend behilflich. Es folgt die Begutachtung der handwerklichen Leistung/der vermuteten Mängel in
einem Ortstermin. Je nach dem, was der Auftraggeber
mit dem Gutachten erreichen möchte und wie er zur
verstrittenen Partei steht, wird die Gegenpartei durch
mich zum Ortstermin mit eingeladen. In der Regel ist
dies zu empfehlen, da das frühzeitige Einbinden der
Gegenpartei eine höhere Akzeptanz des Gutachtens
bewirken kann.Nun beginnt die Ausarbeitungphase des schriftlichen
Gutachtens. Ich bringe die in Augenschein genommenen Fakten zu Papier, studiere überlassene Unterlagen,
beantworte die gestellten Fachfragen und ermittle
gegebenenfalls den Aufwand zur Mängelbeseitigung.
Mein Bestreben ist es, das Gutachten für alle Beteiligten
so verständlich wie nur irgendwie möglich zu verfassen.Im Anschluss übersende ich das Gutachten in der
bestellten Anzahl an den Auftraggeber. Mir ist es
wichtig, keine Fragen offen zu lassen. So stehe ich auch
gerne nach der Gutachtenerstellung für Fragen dem
Auftraggeber zur Verfügung. Die Kosten des Gutachtens trägt in jedem Fall erst
einmal der Auftraggeber. Er ist mein Vertragspartner
und hat mich mit der Gutachtenerstellung beauftragt.
Die Bezahlung erfolgt gemäß meiner Preisliste in drei
Schritten. Vor der Arbeitsaufnahme wird ein
Kostenvorschuss angefordert. Nach Arbeitsfortschritt
berechne ich -gerade bei umfangreicheren Gutachten-
einen Kostenabschlag. Vor der Gutachtenübergabe wird
mit der Schlussrechnung der Restbetrag zur Zahlung
fällig
Eine gutachterliche Stellungnahme entspricht im Aufbau überwiegend der eines Sachverständigengutachten.Der wesentliche Unterschied ist bei mir alleine der Umfang. Während in einem Sachverständigengutachten
die Anzahl von Fachfragen nicht begrenzt ist, bezieht
sich die gutachterliche Stellungnahme generell nur auf
ein Thema. Ich nehme also zu einer Fachfrage Stellung.Der Kunde beauftragt eine solche Stellungnahme z. B.
als Entscheidungshilfe um weitere Vorgehensweisen
abzuwägen, den Stand einer Sache oder Schadens
dokumentieren zu lassen oder fachliche Äußerungen
und Ausfertigungen überprüfen zu lassen.Die Ausfertigungen sind auf Grund des geringeren
Umfangs etwas kostengünstiger als die eines
von der HWK Oberfranken öffentlich bestellter u. vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechniker-Handwerk.